- Vertretung der Bauherren, Bauunternehmer und Subunternehmer
- Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B
- Beratung und Vertretung der Unternehmer bei öffentlichen Ausschreibungen
- Geltendmachung von Werklohn
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Teilnahme an Ortsterminen zur Mängelbegutachtung und Beweisaufnahme
Zuständige Sachbearbeiterin: Rechtsanwältin & Steuerberaterin Schrandt LL.M.