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Bau- und Architektenrecht
  • Vertretung der Bauherren, Bauunternehmer und Subunternehmer
  • Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B
  • Beratung und Vertretung der Unternehmer bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Geltendmachung von Werklohn
  • Aufforderung zur Mängelbeseitigung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Teilnahme an Ortsterminen zur Mängelbegutachtung und Beweisaufnahme


Zuständige Sachbearbeiterin: Rechtsanwältin & Steuerberaterin Schrandt LL.M.