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Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

  • Fertigung und Überprüfung von Verträgen zwischen Unternehmern, insb. auch bei grenzüberschreitendem Warenverkehr
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften
  • Prüfung und Fertigung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Durchführung internationaler Rechtsstreitigkeiten unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts etc.


Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform und Gründung einer Gesellschaft
  • Fertigung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen aller Rechtsformen (insb. GmbH, GmbH & Co. KG, KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), OHG, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen und Auseinandersetzungen
  • Durchführung gerichtlicher Ausschlussverfahren


Zuständige Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt & Wirtschaftsjurist Rausch
Rechtsanwältin & Steuerberaterin Schrandt LL.M.