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Insolvenzrecht
  • Bestellung zur Treuhänderin/Insolvenzverwalterin
  • Beratung bei Liquiditätsschwierigkeiten/Teilnahme an Bankgesprächen
  • Sanierungsberatung
  • Beratung bei Insolvenzantrag/während des Insolvenzverfahrens
  • Beratung bei Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Vertretung der Gläubiger bei Insolvenzverfahren (insb. Forderungsanmeldung, Feststellung der Forderung und Überwachung der Einhaltung der Obliegenheiten des Schuldners mit evtl. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung)
  • Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei Verbraucherinsolvenzverfahren


Zuständige Sachbearbeiterin: Rechtsanwältin & Steuerberaterin Schrandt LL.M.