- Bestellung zur Treuhänderin/Insolvenzverwalterin
- Beratung bei Liquiditätsschwierigkeiten/Teilnahme an Bankgesprächen
- Sanierungsberatung
- Beratung bei Insolvenzantrag/während des Insolvenzverfahrens
- Beratung bei Antrag auf Restschuldbefreiung
- Vertretung der Gläubiger bei Insolvenzverfahren (insb. Forderungsanmeldung, Feststellung der Forderung und Überwachung der Einhaltung der Obliegenheiten des Schuldners mit evtl. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung)
- Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei Verbraucherinsolvenzverfahren
Zuständige Sachbearbeiterin: Rechtsanwältin & Steuerberaterin Schrandt LL.M.