Sogenannte „Blitzer-Apps“ sind gerade bei Vielfahrern sehr beliebt. Durch die technische Unterstützung einer App auf dem Smartphone werden Fahrer vor mobilen und festen Blitzern in Echtzeit gewarnt.

Verboten ist es diese Apps während der Fahrt zu nutzen. Seit dem 28.04.2020 wird das Verwenden einer solchen App während der Fahrt gemäß § 23 Absatz 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sanktioniert. Dabei kann es zu Bußgeldern ab 75-100 Euro kommen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg, der für viele ein empfindliches Übel darstellt, da ab acht Punkten der Führerschein abgenommen wird.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) hat Anfang diesen Jahres entschieden, dass auch die Nutzung der Blitzer-Apps durch Beifahrer verboten ist und der Fahrer dadurch belangt werden kann. Dabei stellte das Gericht deutlich heraus, dass ein eigenes Tätigwerden des Fahrzeugführers nicht notwendig sei. Vielmehr sei es ausreichend sich die verbotene Funktion während der Fahrt „zunutze zu machen“. Davon umfasst ist eben auch die Nutzung der Blitzer-App durch einen anderen Beifahrer.

Gänzlich verboten sind die Blitzer-Apps jedoch nicht. Im Vorfeld der Fahrt dürfen die Apps verwendet werden, um sich über Blitzer entlang der Route zu informieren. Denn auch die Polizei veröffentlich oftmals die Radarmessungen in der Zeitung. Auch im Radio ist die Warnung vor Blitzern erlaubt.

Es bleibt letztlich jedem selbst überlassen, ob er oder sie eine Blitzer-App illegal während der Fahrt verwendet.

Im Karlsruher Fall ist der Betroffene den Beamten durch einen sehr rasanten Fahrstil aufgefallen.

Wie hoch das Entdeckungsrisiko bei einem angemessenen Fahrstil ist, obliegt Ihrer Risikoeinschätzung. Eine Ordnungswidrigkeit stellt es aber dar.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Allzeit gute Fahrt!