Das Strafrecht sanktioniert bestimmte Verhaltensweisen mit Strafe. Das Sanktionsrecht durch den Staat gehört zu den stärksten Eingriffen in die Freiheit und Rechte eines Bürgers. Dabei können diese Eingriffe schwerwiegende Folge haben (u.a. Haft, Beschlagnahme, Sicherstellung, Geldstrafe). Deswegen sollten Sie so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ordnungswidrigkeiten sind ein "Teilbereich" des Strafrechts und je nach Umfang mit hohen Geldsanktionen belegt. Auch hier ist es ratsam, sich kompetente und fachkundige Hilfe zu suchen. Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

umfassende Betreuung und Beratung, Übernahme der Interessenvertretung gegenüber den zuständigen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaften, Zollbehörden, Gerichten etc.) und Kontaktaufnahme von Beginn laufender Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens