Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger seine Ansprüche zwangsweise gegen den Schuldner durchsetzen. Eine Zwangsvollstreckung darf in Deutschland nur durch staatliche Vollstreckungsorgane betrieben werden. Dies ist ein schwieriges Verfahren für beide Seiten. Daher unterstützen und beraten wir unsere Mandanten auch in all diesen Belangen. Unsere Leistungen umfassen:

Forderungseinzug:

  • Fertigung anwaltlicher Aufforderungsschreiben
  • Postanfragen zur aktuellen Anschrift
  • Einwohnermeldeamts- sowie Gewerbeamtsrecherchen
  • Recherche im Unternehmensregister (insbesondere Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen)
  • Einholung von Schuldnerregisterauskünften
  • Onlinerecherche bezüglich Insolvenzbekanntmachungen
  • bei berechtigtem Interesse:
    • Einholung von Grundbuchauszügen
    • Einholung von Handelsregisterauskünften
  • Automatisiertes Mahnverfahren
    • kostengünstige Titulierung von Geldforderungen durch Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
    • besonders schnelle Bearbeitung durch Online-Korrespondenz mit dem zuständigen Mahngericht über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

 Zwangsvollstreckung:

  • Zwangsvollstreckungsaufträge (z.B. Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers mit der Pfändung beim Schuldner)
  • Anträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Abgabe des Vermögensverzeichnisses beim Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts)
  • Anträge auf Erlass entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (Kontenpfändungen, Lohnpfändungen, etc.)
  • Erweiterte Pfändungen bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (z.B. Forderungen aus Betrug)
  • Anträge auf Eintragung von Sicherungshypotheken
  • Anträge zur Auferlegung von Zwangsgeldern oder Zwangshaft
  • Anträge zur Zwangsversteigerung
  • Rechtsbehelfen im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen einschließlich Zahlungsverkehr