Das Maklerrecht bildet einen Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst alle Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers. Dabei stellt die Rechtsordnung unterschiedliche Anforderungen an die Tätigkeiten eines Wohnungsmaklers und eines Immobilienmaklers. Wir gehen für Sie auf Nummer sicher. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Fertigung von Maklerverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Provisionsansprüche