In den vergangenen Jahren hat das Pferderecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wurden Mängel am Pferd früher durch die "Kaiserliche Viehmängelverordnung von 1899“ beregelt, so fällt die Beurteilung eines Mangels am Pferd nunmehr unter die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften.

Neben der Durchsetzung von Mängelansprüchen nach dem Kauf eines Pferdes (privat, gewerblich und/oder auf einer Auktion) ist auch das Verletzungspotenzial im Umgang mit Pferden nicht unerheblich, sodass auch Schadensersatzansprüche aus Tierhalter- oder Hüterhaftung dem Pferderecht untergeordnet ist.

Das Halten und Bereiten von Pferden geht mit diversen weiteren Verträgen, wie dem Pferdeeinstellungs- und Berittvertrag, Pacht- und Nutzungsverträgen für Reitanlagen, Landpachtrecht/Weidenutzung, Besamungsvertrag, Aufzuchtsvertrag, Miet-, Leasing- und Nutzungsverträge für landwirtschaftliche Maschinen, Geräte zur Bewegung der Pferde, Verträge über die Instandhaltung der Anlagen einher.

Daneben sind auch Verträge für das körperliche Wohlbefinden der Tiere, die Erhaltung und/oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit mit Tierarzt, Schmied, Chiropraktiker, etc. für den Pferdehalter alltäglich. Aufgrund umfangreicher Erfahrung im Bereich des Pferdesports, der Pferdehaltung und dem Pferdehandel beraten wir Sie gern insbesondere im Hinblick auf die nachfolgenden Themen

  • Pferdekaufverträge (auch mehrsprachig)
  • Auktionskauf
  • Tierhalter- oder Hüterhaftung
  • Pferdeeinstellungs- und Berittverträgen
  • Miet-, Pacht-, Leasing- und Nutzungsverträge für Reitanlagen oder Boxentrakte
  • Miet-, Pacht-, Leasing- und Nutzungsverträge für Pferde
  • Tierarzthaftung
  • Besamungsverträge
  • Aufzuchts- und Pensionsverträge

Natürlich stehen wir auch für eine Beratung im Hinblick auf die Haltung/Vermarktung/Unterbringung anderer Nutz- und/oder Heimtiere zur Verfügung.