Mit dem Öffentlichen Baurecht werden alle Rechtsbereiche erfasst, die aus Sicht der Allgemeinheit und der Nachbarn bestimmen, ob die Errichtung, Beseitigung oder Änderung eines Bauvorhabens zulässig ist. Das Öffentliche Baurecht grenzt sich als Teilbereich des Öffentlichen Rechts von dem privaten Baurecht und Architektenrecht ab, die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr, Bauunternehmer, Architekt und anderen an einem Bauprojekt beteiligten Personen. Dieser Fachbereich wird zusätzlich von Frau Schrandt-Schlüter unterstützt. Was wir für Sie tun können:

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen (Widerspruch, Klage, Berufung, Revision)
  • Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Geruchsimmissionsschutzrichtlinien (GIRL)/TA-Luft/TALärm)
  • Baunachbarrecht
  • Flächennutzungspläne, Bebauungspläne (Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht)
  • Niedersächsische Bauordnung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung