Das Handelsrecht gilt vor allem für Industrie, Kaufleute und Handwerk. Dabei beschäftigt es sich mit dem Handelsgesetzbuch. Das Gesellschaftsrecht betrifft die Personenvereinigungen des Privatrechts wie bspw. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Aktiengesellschaft. Unsere Leistungen umfassen:

Handelsrecht

  • Fertigung und Überprüfung von Verträgen zwischen Unternehmern, insb. auch bei grenzüberschreitendem Warenverkehr
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften
  • Prüfung und Fertigung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen, gem. § 89b HGB
  • Durchführung internationaler Rechtsstreitigkeiten unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts etc.


Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform und Gründung einer Gesellschaft
  • Fertigung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen aller Rechtsformen (insb. GmbH, GmbH & Co. KG, KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen und Auseinandersetzungen
  • Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Gesellschafterstreitigkeiten