Das Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden und ihren unternehmerischen Transaktionen auf den internationalen Kapitalmärkten ergeben. Man unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bankrecht einerseits, das Geld, Währung, den Wertpapierhandel und die Aufsicht zum Gegenstand hat und dem privaten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, das die Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zum Gegenstand hat. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Einlagensicherungsgesetz
  • Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung