Das Arbeitsrecht erstreckt sich über Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Seine Regelungen sind unsystematisch in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut, obwohl der Einigungsvertrag eigentlich eine zusammenfassende einheitliche Gesetzesregelung vorsah. Zudem sind die Normen oft so abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte eine noch wichtigere Bedeutung zukommt als in anderen Rechtsgebieten. Wir helfen Ihnen, einen Überblick über all diese Regelungen zu bekommen und setzen Ihren Anspruch durch. Unsere Leistungen umfassen:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Fertigung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Beratung von Geschäftsführern und Fertigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung
  • Prüfung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und Werkverträge
  • Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (Zeugnis, Vergütung)
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebsratstätigkeiten