Im Mietrecht geregelt sind Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Mietverhältnisse bestehen insbesondere über Wohnräume, Geschäftsräume, Grundstück und andere Räume. Auch andere Sachen, wie beispielsweise PKW, landwirtschaftliche Maschinen, etc. können Gegenstand eines Mietverhältnisses sein.

Eine mietrechtliche Beratung umfasst beispielsweise eine präventive Beratung bei Erstellung eines Mietvertrages, eine Beratung über Rechte und Pflichten einer Vertragspartei im laufenden Mietverhältnis, Möglichkeiten der (vorzeitigen) Vertragsbeendigung und eine Beratung nach beendetem Mietvertrag im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche einer Partei.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung und Fertigung von Mietverträgen (Wohnraum und Geschäftsraum, Maschinenmiete, sowie Leasingverträge)
  • Ausspruch und Abwehr von Kündigung und Räumungsansprüchen
  • Durchsetzung von Mietzins- und Nebenkostenansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen und Mietmängeln
  • Beratung rund um Modernisierungsmaßnahmen