Ein Verkehrsunfall ist oft nicht nur ein Schockmoment, sondern zieht regelmäßig einen erheblichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand nach sich. Viele Betroffene fragen sich schnell: „Brauche ich einen Anwalt?“ und vor allem: „Wer übernimmt eigentlich die Kosten?“
Grundsatz: Schadensersatz umfasst auch Anwaltskosten
Das deutsche Recht stellt klar: Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert – das umfasst nicht nur die Reparatur des Autos, sondern auch die Erstattung der Anwaltskosten. Denn: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist häufig ohne anwaltliche Unterstützung schwer durchzusetzen.
Kernregel:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die „erforderlichen“ Kosten für einen Rechtsanwalt übernehmen, sofern der Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) ganz oder überwiegend haftet.
Wann werden Anwaltskosten übernommen?
Unverschuldeter Unfall:
Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, übernimmt seine Versicherung üblicherweise sämtliche Kosten – auch die Ihres Anwalts.
Teilschuld:
Wenn eine Mitschuld festgestellt wird, werden die Anwaltskosten anteilig ersetzt – entsprechend dem Verhältnis der Verschuldensquoten.
Selbstverschuldeter Unfall:
Tragen Sie die Alleinschuld, müssen Sie die Kosten für den Anwalt grundsätzlich selbst tragen.
Fazit:
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Setzt man sich selbst mit der Versicherung auseinander, werden oftmals Schadenpositionen wie die Nebenkostenpauschale, der Nutzungsausfallschaden oder Mietwagenkosten nicht berücksichtigt. Seitens der Versicherung werden aber auch bei Reparaturkosten oder Schmerzensgeldern Kürzungen vorgenommen, die man ohne juristische Unterstützung schwer nachvollziehen kann. Deshalb ist es im Wege der „Waffengleichheit“ mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen, um sich selbst den Bürokratieaufwand zu ersparen und finanzielle Einbußen nicht zu akzeptieren.
Dies gilt umso mehr, wenn der Verkehrsunfall alleine durch den Unfallgegner verursacht wurde.
Bei Fragen zu einem Verkehrsunfall kontaktieren Sie uns gerne.