Mit den sogenannten Corona-Überbrückungshilfen rief die damalige Bundesregierung staatliche Zuschussprogramme ins Leben, die Unternehmen während der Corona-Pandemie helfen sollten, ihre laufenden betrieblichen Fixkosten zu decken – vorausgesetzt es kam infolge der Pandemie zu erheblichen Umsatzeinbußen. Nach dem Ende der Coronakrise sehen sich nun auch in der Region Weser-Ems viele Unternehmen damit konfrontiert, dass der staatliche Fördergeber Zuschüsse ablehnt bzw. zurückfordert.
Viele Betroffene stehen vor der Frage, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hiergegen bestehen und wie die Erfolgsaussichten von juristischen Gegenmaßnahmen zu bewerten sind. Ein Überblick:
Rechtsschutz in Niedersachsen
Ablehnungen oder Rückforderungen von Corona-Hilfen ergehen in Niedersachsen durch förmlichen Verwaltungsbescheid der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Wer sich gegen einen solchen Bescheid wehren möchte, muss hiergegen zunächst Widerspruch gegenüber der NBank erheben. Diese erlässt dann entweder einen Abhilfebescheid (der Widerspruch wird für begründet erklärt) oder – dies ist der Regelfall – einen Widerspruchsbescheid (der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen). Im letzteren Fall besteht die Möglichkeit, Klage gegen den Widerspruchsbescheid vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Es schließt sich dann ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren an und das Gericht entscheidet darüber, ob der Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist.
Sachgerechtes Vorgehen in der Praxis
Der Widerspruch gegen einen Ablehnungs- oder Rückforderungsbescheid muss fristgerecht, d.h. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, und formgerecht, bestenfalls schriftlich, eingelegt werden. Als Grundlage zur Beurteilung der Erfolgsaussichten sollten die Verwaltungsakten bei der NBank angefordert werden – darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Nach Auswertung der Verwaltungsakten ist eine Widerspruchsbegründung angeraten; Sie sollte idealerweise in Abstimmung mit der Steuerberatung erfolgen, die schon im Antragsverfahren beteiligt war. So kann auch deren steuerliche und betriebswirtschaftliche Expertise mit in die Begründung einfließen. Wird der Widerspruch abgelehnt, gelten auch für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht feste Fristen und Formvorgaben, die unbedingt beachtet werden müssen.
Erfolgsaussichten
Was die rechtlichen Erfolgschancen bei Widerspruch oder Klage gegen einen negativen Coronahilfen-Bescheid der NBank anbelangt, ist zunächst hervorzuheben, dass es sich bei den Corona-Überbrückungshilfen um sogenannte staatliche Billigkeitsleistungen nach dem öffentlichen Haushaltsrecht handelt. Daraus folgt, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Corona-Hilfen nicht ohne Weiteres besteht, da für die Zuwendungen entsprechende Finanzmittel aus dem öffentlichen Haushalt bereit gestellt sein müssen. Es handelt sich gewissermaßen um freiwillige Leistungen des Staates. Gleichwohl muss sich der Fördergeber und damit auch die NBank bei Entscheidungen über Förderanträge an den einschlägigen rechtlichen Regelungen messen lassen. Dabei muss sie unter anderem sicherstellen, dass Anträge, die untereinander vergleichbar sind, nicht unterschiedlich beschieden werden. Prinzipiell stünde dies nämlich im Konflikt zum Gleichbehandlungsgrundsatz, das im Grundgesetz als Grundrecht verankert ist. Die Verwaltungsgerichte werden zunehmend über staatliche Ablehnungen oder Rückforderungen von Corona-Hilfen entscheiden müssen. Obergerichtliche Grundsatzentscheidungen existieren noch nicht. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung positionieren wird.
Fazit
Kein Unternehmen, das einen Ablehnungs- oder Rückforderungsbescheid erhalten hat, sollte sich davor scheuen, Rechtsschutzmöglichkeiten prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere aufgrund der mitunter hohen Fördergelder, die auf dem Spiel stehen. Deshalb und auch in Anbetracht der schwierigen Rechtsmaterie ist jedem Unternehmen zu empfehlen, sich professionell rechtliche unterstützen zu lassen.